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Kompetenz überschritten

Karlsruhe: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

  • afp, dpa & epd

  • Di, 21. Juli 2015, 10:22 Uhr
    Deutschland

     

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht in Karlsruhe.

Das Verfassungsgericht hat das umstrittene  Betreuungsgeld gekippt.  | Foto: dpa
Das Verfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Foto: dpa
Das Betreuungsgeld war 2013 nach langem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in eine Kita ...

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