Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe stärkt Gauck
Bundesverfassungsgericht hält es für zulässig, dass der Präsident NPD-Unterstützer Spinner nannte.
KARLSRUHE. Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen. Das hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. In einem Grundsatzurteil räumte Karlsruhe dem Bundespräsidenten viel Spielraum bei seiner Öffentlichkeitsarbeit ein.
Anlass war eine Diskussion Gaucks mit Berliner Schülern im August 2013. Gauck hatte im Zusammenhang mit der NPD Bürger gelobt, "die auf die Straße gehen und ...