Sicherungsverwahrung
Karlsruhe stellt sich gegen Straßburg
Das Bundesverfassungsgericht steuert auf einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu. Es wird wohl die Klagen mehrerer Straftäter ablehnen, die sofort aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden wollen.
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht steuert auf einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu. Es wird wohl die Klagen mehrerer Straftäter ablehnen, die sofort aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden wollen und sich dabei auf Urteile des Straßburger Gerichtshofs berufen können. Das zeichnete sich gestern bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe ab.
Geklagt hatten vier Straftäter, die einst wegen Vergewaltigung oder Mord verurteilt worden waren. Ihre langjährigen Haftstrafen haben sie längst abgesessen und befinden sich nun, weil sie noch als gefährlich gelten, in Sicherungsverwahrung – einer davon in Freiburg. In zwei ...