Account/Login

Kein Bachwasser für den Garten

  • Do, 26. Mai 2011
    Ortenaukreis

     

Landratsamt verbietet wegen Niedrigwasser die Entnahme.

Die lang anhaltende Schönwetterperiode...Bußgeld von bis zu bis zu 100000 Euro.  | Foto: landratsamt
Die lang anhaltende Schönwetterperiode hat auch den Pegel des Erlenbachs bei Biberach sinken lassen. Wer dem Verbot zuwiderhandelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu bis zu 100000 Euro. Foto: landratsamt

ORTENAU (BZ). An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser durch Schöpfgeräte, Pumpen oder durch Stauvorrichtungen entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen.

Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben bei Ausleitungsstrecken sind strikt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel