Das Verfassungsgericht hat die Europapolitik der Regierung bisher konstruktiv mitgetragen – trotz einer schwierigen Ausgangslage.
Ist es ein Affront oder ein Freundschaftsdienst? Das Bundesverfassungsgericht will erst am 12. September über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm (ESM) und den Fiskalpakt (Schuldenbremsen für alle) entscheiden. Erst dann erfährt der Bundespräsident, ob er die umstrittenen Verträge unterzeichnen darf oder ob er auf ein Urteil in der Hauptsache warten muss. Schon bei ...