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Kein volles Gehalt für Bereitschaft

  • Fr, 30. Januar 2004
    Wirtschaft

     

Bundesarbeitsgericht weist Klagen eines Arztes und eines Rettungssanitäters ab.

ERFURT (BZ). Ärztliche Bereitschaftsdienste gelten zwar als Arbeitszeit, dürfen aber nach einem Urteil des ...

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