Account/Login

Keine Haft für den Raser

  • Fr, 30. Juli 2004
    Deutschland

     

Landgericht Karlsruhe verhängt eine Bewährungsstrafe / Urteil wird als zu milde kritisiert.

KARLSRUHE (dpa). Der Karlsruher Autobahnraser ist im Berufungsprozess zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil fiel damit deutlich milder aus als das der Vorinstanz. Verteidiger Georg Prasser, der einen Freispruch beantragt hatte, kündigte Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe an.

Das Landgericht Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass sich der frühere Ingenieur von Daimler-Chrysler der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel