Keine Haft für den Raser
Landgericht Karlsruhe verhängt eine Bewährungsstrafe / Urteil wird als zu milde kritisiert.
KARLSRUHE (dpa). Der Karlsruher Autobahnraser ist im Berufungsprozess zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil fiel damit deutlich milder aus als das der Vorinstanz. Verteidiger Georg Prasser, der einen Freispruch beantragt hatte, kündigte Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe an.
Das Landgericht Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass sich der frühere Ingenieur von Daimler-Chrysler der ...