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Kinder haften für die Pflege

  • Do, 18. Dezember 2003
    Deutschland

     

Urteil: Bei gut verdienenden Ehepaaren zahlen die Schwiegerkinder für die Schwiegereltern mit.

KARLSRUHE (AFP). Ehegatten müssen sich indirekt an den Pflegekosten auch ihrer Schwiegereltern beteiligen, wenn der Lebensunterhalt der Familie durch das gemeinsame Einkommen gesichert ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Den leiblichen Eltern gegenüber sind sie sowieso unterhaltsverpflichtet.

Das Gericht betonte zwar, dass ein Ehepartner gegenüber seinen Schwiegereltern keinen Unterhalt zu zahlen braucht. ...

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