Wenn Eltern den Kontakt zu (fast) volljährigen Kindern abbrechen, müssen diese später dennoch für die Heimkosten der Eltern bezahlen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.
Zugrunde lag ein Fall aus Bremen. Dort lebte ein alter Friseur ab 2008 im Pflegeheim. Als seine Ersparnisse aufgebraucht waren, übernahm das Bremer Sozialamt 30 000 Euro an Kosten. 2012 starb der Mann im Alter von 90 Jahren. Das Sozialamt wollte zumindest einen Teil ...