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24. November 2008
Kinderzulage, Kindergeld oder was?
Experte zum Thema: Kindergeldanspruch von Grenzgängern in der Schweiz
LÖRRACH. Bei den Baden-Württembergischen Finanzämtern sind circa 40 000 Grenzgänger erfasst, die in Deutschland wohnen und zur Arbeit jeden Tag über die Grenze in die Schweiz pendeln. Bei denjenigen mit Kindern stellt sich die Frage, welcher Staat – der Wohnsitzstaat (Deutschland) oder der Staat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Schweiz) – zur Leistung von Kindergeld verpflichtet ist.
Seit In-Kraft-Treten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und den EG-Mitgliedstaaten am 1. Juni 2002 werden die EWG-Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72 auch in der Schweiz angewendet. Sie enthalten neben den allgemeinen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Koordinationen, die für sämtliche Sozialversicherungen gelten, auch spezifische Regelungen für Kindergeldleistungen. Dem deutschen Kindergeld entspricht in der Schweiz die Kinderzulage, die kantonal geregelt ist. Die Kinderzulagen variieren von Kanton zu Kanton und betragen zwischen 150 und 344 Franken. Beispielsweise im Kanton Basel-Land beträgt sie 200, im Kanton Aargau 170 Franken. In einigen Kantonen werden für in Ausbildung stehende Kinder anstelle der Kinderzulagen Ausbildungszulagen gezahlt; sie betragen für das erste und zweite Kind zwischen 190 und 444 Franken pro Monat (oft auch abhängig von der Zahl der Kinder).Werbung
Zum 1. Januar 2009 tritt in der Schweiz ein neues Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft. Nach dem neuen Gesetz werden in allen Kantonen mindestens eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren sowie eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren pro Kind und Monat ausgerichtet. Die Kinder- und Ausbildungszulage werden in der Schweiz beim jeweiligen Arbeitgeber für jedes Kind mit dem Formular "Anmeldung zum Bezug von Kinderzulagen" beantragt. Der Arbeitgeber leitet den Antrag an die zuständige Ausgleichskasse weiter. Das deutsche Kindergeld beträgt 154 Euro für das erste, zweite und dritte Kind, ab dem vierten Kind werden 179 Euro gezahlt. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse. In Lörrach befindet sich diese im Arbeitsamt. Um entscheiden zu können, welches Land für die Zahlung von Kindergeld zuständig ist, ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit als Grenzgänger in der Schweiz der zuständigen Familienkasse in Deutschland zu melden.
Bei Grenzgängern wird das Land, welches Kindergeld auszahlt, nach der beruflichen Situation des anderen Elternteils bestimmt. Hier kann eine Einteilung in drei Gruppen vorgenommen werden:
Wenn der Ehepartner des Grenzgängers ist nicht oder nur auf 400-Euro-Basis beschäftigt ist, wird die Kinderzulage über den Schweizer Arbeitgeber bezogen. Da die Schweizer Kinderzulage in der Regel niedriger ist als das deutsche Kindergeld, kann die Differenz bei der Familienkasse in Deutschland beantragt werden. Zum Beispiel: Eine Familie, wohnhaft in Lörrach, der Vater in Muttenz beschäftigt, die Mutter Hausfrau, ein Kind, erhält vom Schweizer Arbeitgeber Kinderzulage in Höhe von 200 Franken. Bei der Familienkasse Lörrach kann zusätzlich das Differenzkindergeld beantragt werden. Bei einem Wechselkurs von Franken/Euro von 0,6 beträgt die Schweizer Kinderzulage 120 Euro und das Differenzkindergeld somit (Deutsches Kindergeld abzüglich der Schweizer Kinderzulage) 34 Euro.
Ist der Ehepartner des Grenzgängers in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wird das Kindergeld in Deutschland bezogen und es besteht kein Anspruch auf Kinderzulage in der Schweiz, sondern nur auf die Differenz zum deutschen Kindergeld, falls die Leistung in der Schweiz höher ist. Arbeiten beide Elternteile in der Schweiz, so kann nur die Kinderzulage in der Schweiz beantragt werden. Es wird kein Differenzkindergeld in Deutschland gezahlt. Dies ist ebenfalls bei allein stehenden oder allein erziehenden Grenzgängern der Fall.
Der Autor ist Diplom-Kaufmann bei der LOEBA Treuhand GmbH in Lörrach.
Autor: Tobias Lacoste


