Account/Login

Religionsfreiheit und Kindeswohl

Kölner Beschneidungsurteil wirft prinzipielle Fragen auf

Ludger Lütkehaus
  • Sa, 28. Juli 2012, 00:36 Uhr
    Kultur

Die Debatte um das Beschneidungs-Urteil hält weiter an. Der Freiburger Autor Ludger Lütkehaus argumentiert philosophisch gegen ein Diktat der Geburt und für eine möglichst offen gehaltene Selbstbestimmung der Babys.

Instrument der Beschneidung: Das Skalpell eines Kinderchirurgen   | Foto: dpa
Instrument der Beschneidung: Das Skalpell eines Kinderchirurgen Foto: dpa
Das Landgericht Köln hat ein brisantes Urteil gefällt – nicht nur, weil es im Widerspruch zu einer weltweit mit dem besten Gewissen ausgeübten religiösen und kulturellen Praxis die Zwangsbeschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen als strafbare Körperverletzung eingestuft hat, sondern weil es prinzipielle Fragen zum Verhältnis von Kindeswohl und einem religiös begründeten elterlichen Erziehungsrecht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel