Die Debatte um das Beschneidungs-Urteil hält weiter an. Der Freiburger Autor Ludger Lütkehaus argumentiert philosophisch gegen ein Diktat der Geburt und für eine möglichst offen gehaltene Selbstbestimmung der Babys.
Das Landgericht Köln hat ein brisantes Urteil gefällt – nicht nur, weil es im Widerspruch zu einer weltweit mit dem besten Gewissen ausgeübten religiösen und kulturellen Praxis die Zwangsbeschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen als strafbare Körperverletzung eingestuft hat, sondern weil es prinzipielle Fragen zum Verhältnis von Kindeswohl und einem religiös begründeten elterlichen Erziehungsrecht ...