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Lesen, was zwischen den Zeilen steht

  • Gerhard Eiche

  • Di, 10. April 2012
    Kreis Lörrach

     

Zeugnisse haben ihre ganz eigene Sprache und nicht immer bedeuten die Worte das, was auf den ersten Blick positiv klingt.

Zu einer Bewerbung gehört auch das Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers.   | Foto: Fotolia
Zu einer Bewerbung gehört auch das Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers. Foto: Fotolia

LÖRRACH. Wer sich für eine Arbeitsstelle bewirbt, muss vor allem seine Arbeitszeugnisse vorlegen. Enthalten diese problematische Aussagen, schwinden die Chancen auf ein Vorstellungsgespräch und die Stelle in der Regel auf ein Minimum. Dabei hat sich in der Praxis eine Zeugnissprache herausgebildet, die auch versteckte Botschaften enthalten kann.

Worum geht es?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer unter anderem bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zur Verfügung zu stellen. Wohlwollend bedeutet dabei ...

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