Rosemarie Thalheim darf künftig nicht Thalheim-Kunz-Hallstein heißen: Dreifach-Ehenamen bleiben verboten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und lehnte die Klage eines Münchner Ehepaares ab.
Die Entscheidung in Karlsruhe fiel aber nur mit der knappen Mehrheit von fünf zu drei Richterstimmen.
Ausgelöst hatten den Streit die Zahnärztin Rosemarie Thalheim und ihr Ehemann, der Anwalt Hans-Peter Kunz-Hallstein. ...