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Wohnungsmarkt

Manche Makler wollen trotz des Bestellerprinzips illegal abkassieren

Julia Dreier
  • &

  • Do, 03. September 2015, 20:51 Uhr
    Wirtschaft

Wer bestellt, der zahlt – das gilt seit drei Monaten für die Vermittlung einer Mietwohnung durch einen Makler. Wer dessen Dienstleistung anfordert, muss ihn entlohnen – in der Regel nicht länger der Mieter, sondern der Vermieter. Doch nicht jeder Makler hält sich an das neue Gesetz. Das beklagt der Mieterbund, und das zeigt eine Stichprobe der Badischen Zeitung.

Das Bestellerprinzip hat die Macht der...eschränkt. Nicht alle akzeptieren das.  | Foto: Illustration: Nils Oettlin
Das Bestellerprinzip hat die Macht der Makler beschränkt. Nicht alle akzeptieren das. Foto: Illustration: Nils Oettlin
Ende August, eine Wohnungsbesichtigung in Freiburg. Die Einzimmerwohnung macht einen guten Eindruck, Küche und Badezimmer sehen neu aus. Der Makler führt eine dreiköpfige Familie durch die Wohnung, zudem ein junges Paar und eine Mitarbeiterin der BZ, die sich nicht als solche zu erkennen gibt. Sie interessiert sich nicht für die Wohnung, sondern für die Arbeitsweise des Maklers.
Drei Tage zuvor hat sie auf eine Wohnungsanzeige ...

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