Wer nach Deutschland kommt, um Taschendiebstähle zu begehen oder Frauen sexuell zu nötigen, kann und sollte ausgewiesen und abgeschoben werden – auch wenn er hier einen Asylantrag gestellt hat.
Diese Forderung, insbesondere der Union, ist nachvollziehbar. Sie ist auch verantwortbar, denn es gibt genügend humanitäre Sicherungen. Doch in vielen Fällen scheitert eine solche Abschiebung an ganz ...