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Nur sechs Monate

Christian Rath
  • Do, 22. Mai 2014
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Bundesregierung kündigt an, das Aufenthaltsrecht von arbeitssuchenden EU-Bürgern neu zu regeln.

EU-Bürger sollen sich grundsätzlich nur noch sechs Monate zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der Anfang Juni im Kabinett auf den Weg gebracht werden soll. Der Entwurf hat eher symbolische Bedeutung und wurde wohl nicht zufällig kurz vor der Europa-Wahl bekannt.

Bisher gilt: Jeder EU-Bürger kann sich drei Monate lang in Deutschland aufhalten. Wer länger bleiben will, braucht einen besonderen Grund. Er muss nachweisen, dass er entweder genügend ...

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