Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt, dass unheilbar Kranke in "Extremfällen" ein Medikament zum schmerzlosen Suizid erhalten.
Zehn Jahre nach dem Tod seiner Frau hat Witwer Ulrich Koch doch noch einen – weithin unerwarteten – Erfolg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag festgestellt, dass schwerkranke Patienten in Extremfällen ein Medikament zur schmerzlosen Selbsttötung erhalten können.
Der Fall war dramatisch. Im April 2002 stürzte Bettina ...