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  • tmn

  • Do, 26. Januar 2017
    Kollektive

     

Was beim Berichtsheft zählt.

Mit Beginn der Ausbildung müssen viele Schulabgänger zum ersten Mal ihr Berichtsheft ausfüllen. Wichtig ist, das von Anfang an ernst zu nehmen und es sorgfältig zu machen, sagt Sarah Persicke, Ausbildungsberaterin bei der Handelskammer Hamburg. Denn ein vollständiges Berichtsheft ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung antreten zu dürfen. Worauf Jugendliche achten sollten:
» Berufsschule: Auszubildende müssen im Berichtsheft nicht nur dokumentieren, was sie im Betrieb gelernt haben. Auch was in der Berufsschule durchgenommen wurde, sollte dort zu finden sein.
Fehlzeiten: Urlaub, Krankheit oder ein Auslandsaufenthalt – Wer in der Ausbildung länger gefehlt hat, sollte das ebenfalls ins Berichtsheft aufnehmen. So können Prüfer nachvollziehen, ob der Auszubildende Inhalte verpasst hat.
» Arbeitszeit: Das Berichtsheft müssen Jugendliche nicht zu Hause führen, sie können das vielmehr während der Arbeitszeit machen.
Häufigkeit: Ob Auszubildende ihr Berichtsheft täglich, wöchentlich oder monatlich ausfüllen, ist je nach Betrieb unterschiedlich. Der Ausbilder und der Jugendliche müssen das Dokumentierte dann jeweils unterschreiben.
Ausführlichkeit: Jugendliche sollten darauf achten, dass die Angaben im Berichtsheft ausführlich und nicht nur stichpunktartig sind. Je mehr Details im Berichtsheft stehen, umso besser wissen die Prüfer, was der Jugendliche in der Ausbildung gelernt hat und können die Abschlussprüfung darauf ausrichten.

Ressort: Kollektive

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 26. Januar 2017: PDF-Version herunterladen

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