Vielleicht sind Verbote von Einwegplastik, Feuchttüchern und Wattestäbchen, wie sie das Europaparlament am Mittwoch befürwortet hat, der einzige Weg, Konsumgewohnheiten von Verbrauchern zu ändern. Doch taugt das Rezept auch für Luftballons? Im ursprünglichen Gesetzentwurf der EU-Kommission sollten sie für Privatleute verboten werden, nur für "industrielle und sonstige gewerbliche Verwendungszwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher abgegeben werden" erlaubt bleiben. Begründung: Die Industrie gehe verantwortungsvoller mit Ressourcen um als private Konsumenten. Eine kühne Behauptung. Der wahre Grund dürfte sein, dass sich Brüssel nicht dem Vorwurf aussetzen will, die Konjunktur zu bremsen. Botschaft: Jene Luftballons sind entbehrlich, die nur dem Amüsement von Kindern dienen; zu Werbezwecken aber darf die Umwelt weiter verschmutzt werden. Die für das Gesetz im EU-Parlament zuständige liberale belgische Abgeordnete Frédérique Ries änderte dann nach Kritik den Text so, dass nicht mehr zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden wird. Sie wollte die Nutzung im Freien generell untersagen. Vorschlag: "Luftballons zählen zu den zehn an Stränden am häufigsten gefundenen Arten von Abfall. Sie verschmutzen die Umwelt und stellen eine Gefahr für wildlebende Tiere dar. Sie sollten nicht mehr lediglich aus Spaß in die Umwelt freigesetzt werden." Die Konservativen im Parlament beantragten schließlich, den Passus über Luftballons ganz zu streichen – und setzten sich damit durch. Die Luftballons dürfen bleiben.
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