Die Solidarität mit Schwerkranken hat Vorrang
In Frankreich gelten alle Bürgerinnen und Bürger im Todesfall als Organspender – es sei denn, sie haben dies zu Lebzeiten abgelehnt.
In Frankreich gelten alle Bürgerinnen und Bürger im Todesfall als Organspender – es sei denn, sie haben dies zu Lebzeiten abgelehnt.
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