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Nach der Netzpolitik-Affäre

Justizministerium schließt Ermittlungen gegen Journalisten nicht generell aus

Christian Rath
  • Fr, 28. August 2015
    Ausland

     

Journalisten, die exklusiv über Geheimdienstinterna berichten, müssen auch künftig mit Strafverfahren wegen Landesverrats rechnen. Selbst das Bundesjustizministerium hat in seinem Geheimgutachten zum Netzpolitik-Fall keine Entwarnung gegeben. Geschützt sind Journalisten demnach nur, wenn sie bereits veröffentlichte Informationen aufgreifen.

Justizminister Heiko Maas überlegt, den Landesverratsparagrafen zu entschärfen.   | Foto: DPA
Justizminister Heiko Maas überlegt, den Landesverratsparagrafen zu entschärfen. Foto: DPA
Seit Mai ermittelte die Bundesanwaltschaft wegen Landesverrats gegen die Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister. Sie hatten neue Möglichkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur "Massendatenauswertung" beschrieben. Nach großer öffentlicher Empörung ...

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