Karlsruhe
BGH bestätigt Urteil im Auschwitz-Prozess von Lüneburg
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Di, 29. November 2016, 00:00 Uhr
Deutschland
Die SS-Mannschaften von Auschwitz haben sich generell wegen Beihilfe zum Massenmord der Nazis strafbar gemacht. Dies entschied jetzt der BGH in einem veröffentlichten Grundsatzbeschluss.
Er bestätigte dabei die Verurteilung des früheren SS-Mannes Oskar Gröning, der im KZ Auschwitz überwiegend als Buchhalter tätig war.
Gröning war im Dritten Reich ein überzeugter Nationalsozialist. Er trat 1940 freiwillig in die SS ein. Ab September 1942 arbeitete er im KZ Auschwitz in der "Häftlingsgeldverwaltung". Er sortierte das Geld der Ermordeten, verbuchte es und brachte ...