Niemand kann auf die gerichtliche Kontrolle von Fixierungen im Pflegeheim verzichten. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und lehnte die Klage einer alten Dame und ihres Sohnes ab.
Die im Jahr 1922 geborene Frau hatte dem Sohn schon 2001 eine umfassende Vorsorgevollmacht ausgestellt. Er sollte bei Bedarf in allen persönlichen Fragen für sie entscheiden können. Die Vollmacht reichte von Vermögens- ...