Ein symbolisches Gesetz
Einstufung der Westbalkan-Länder als "sichere Herkunftsstaaten" ändert für Asylsuchende wenig.
FREIBURG/BERLIN. Bisher gelten nur die EU-Staaten sowie Ghana und Senegal als "sichere Herkunftsstaaten". Jetzt kommen die drei Westbalkan-Staaten Serbien, Bosnien und Mazedonien hinzu. Asylanträge von Bürgern dieser Staaten sind nun in der Regel als "offensichtlich unbegründet" abzulehnen.
Die Ablehnung sieht das Asylverfahrensgesetz vor (§ 29a). Die Folge ist ein verkürzter Rechtsschutz. Wenn der Asylbewerber mit der Ablehnung nicht einverstanden ist, muss er binnen einer Woche klagen und Eilrechtsschutz beantragen. Das Verwaltungsgericht soll dann binnen einer ...