Strafrechtsexperte befindet, die Behörden in NRW haben überwiegend korrekt gehandelt / Opposition zweifelt an Unabhängigkeit.
DÜSSELDORF. Im Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri hat der von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eingesetzte Sonderermittler kein gravierendes Behördenversagen feststellen können. "Für ein relevantes Fehlverhalten oder für relevante Versäumnisse" habe er keine Anhaltspunkte ...