Der mutmaßliche Gefährder Sami A. wurde Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben – einem gerichtlichen Verbot zum Trotz. Monate später sicherte das Land zu, dass ihm keine Folter droht. Dies reichte dem Gericht nun für eine Neubewertung der Lage.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab ...