Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter sollen Geringverdiener davor bewahren, dass ihre betriebliche oder private Altersvorsorge angerechnet wird. Das plant die Große Koalition.
CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß hat dies am Mittwoch in Freiburg berichtet. Wer im Ruhestand Grundsicherung beantragt, muss sein Vermögen offenlegen. Wie beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden Ersparnisse und Zahlungen aus privaten ...