Eltern müssen ihre erwachsenen Kinder nicht über strafbare Handlungen im Internet aufklären. Auch nicht, wenn diese den Familiencomputer nutzen, so der BGH.
Wo Familie ist, da ist Vertrauen. Nach diesem Motto entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Inhaber eines Internetanschlusses in der Regel nicht für den illegalen Musiktausch von volljährigen Familienmitgliedern haftet. Ein Mann ...