Nein zur Speicherpflicht
Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar / Wegweisendes Urteil in Münster.
MÜNSTER. Seit fünf Monaten gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung – und eigentlich müssen es die Telekommunikationsunternehmen vom 1. Juli am umsetzen müssen. Nun aber entschied ein Gericht im Münster: Die Anbieter können nicht verpflichtet werden, die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern. Das hat Folgen für ganz Deutschland.
Die Vorratsdatenspeicherung verletzt europäisches Recht – das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Eilverfahren. Auf diesen ...