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Therapieunterbringung

Richter fordern strengere Auslegung

Christian Rath
  • Fr, 09. August 2013
    Deutschland

Bundesverfassungsgericht billigt Therapieunterbringungsgesetz für gefährliche Straftäter.

Die Tür eines Doppelzimmers in einer Psychiatrie  | Foto: dpa
Die Tür eines Doppelzimmers in einer Psychiatrie Foto: dpa
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) für gefährliche Straftäter als verfassungsgemäß gebilligt. Das Gesetz muss künftig allerdings strenger ausgelegt werden. Sein ohnehin ...

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