Bundesverfassungsgericht billigt Therapieunterbringungsgesetz für gefährliche Straftäter.
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) für gefährliche Straftäter als verfassungsgemäß gebilligt. Das Gesetz muss künftig allerdings strenger ausgelegt werden. Sein ohnehin ...