Karlsruhe
Richter rügen BKA-Gesetz
Bundesverfassungsgericht beanstandet Regeln zur Terrorbekämpfung / Bundestag muss nachbessern.
KARLSRUHE. Weite Teile des BKA-Gesetzes sind verfassungswidrig. Das entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht auf Klage von Grünen- und FDP-Politikern. Der Bundestag muss bis 2018 nachbessern. Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorverhütung bleiben aber im wesentlichen bestehen.
Gerügt wurde von Karlsruhe ein Gesetz, das 2008 die damalige Große Koalition beschlossen hatte. Das BKA erhielt darin zum ersten Mal Befugnisse zur ...