Urteil in Mannheim: Privatpersonen können sich künftig ohne Probleme darüber informieren, ob ihr Lieblingsitaliener sauber arbeitet oder ob es in der bevorzugten Eisdiele alles hygienisch zugeht.
Im Streit um Einsicht in Lebensmittelkontrollberichte von Betrieben hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg als erstes Obergericht zugunsten der Verbraucher entschieden. Diese ...