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Verwaltungsgericht

Polder-Urteil: Erst nachbessern, dann bauen

Wulf Rüskamp
  • Di, 03. August 2010, 12:03 Uhr
    Südwest

Der Polder Elzmündung als Teil des Hochwasserschutzes am Rhein darf gebaut werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Allerdings muss die Planung in Teilen überarbeitet werden. Damit erringen die Kläger aus der Ortenau einen Teilerfolg.

Klares Signal am Schwanauer Ortseingan...stößt der Polder auf wenig Gegenliebe.  | Foto: dpa
Klares Signal am Schwanauer Ortseingang: Hier stößt der Polder auf wenig Gegenliebe. Foto: dpa
Das mit Spannung erwartete Urteil hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Dienstag gesprochen: Der Überschwemmungspolder Elzmündung auf dem Gebiet der Gemeinden Schwanau und Kappel-Grafenhausen darf gebaut werden. Allerdings ist die ...

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