Der Polder Elzmündung als Teil des Hochwasserschutzes am Rhein darf gebaut werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Allerdings muss die Planung in Teilen überarbeitet werden. Damit erringen die Kläger aus der Ortenau einen Teilerfolg.
Das mit Spannung erwartete Urteil hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Dienstag gesprochen: Der Überschwemmungspolder Elzmündung auf dem Gebiet der Gemeinden Schwanau und Kappel-Grafenhausen darf gebaut werden. Allerdings ist die ...