Jobcenter müssen Kindern aus Hartz-IV-Familien, die aus ihrem Gitterbettchen herausgewachsen, die Kosten für ein größeres Bett erstatten. Das hat nun das Bundessozialgericht entschieden.
Ob Hartz IV zum Leben ausreicht, ist eine umstrittene Frage. Dass die staatliche Basisleistung von derzeit maximal 382 Euro monatlich zu knapp bemessen sein könnte, deutet nun eine grundsätzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts an. Die Richter in Kassel urteilten, dass das Jobcenter ...