"Besonders bekömmlich": Ein schwäbischer Brauer streitet sich mit einem Abmahnverein wegen dieser Werbeaussage vor Gericht. Ist das ein Präzedenzfall oder doch Werbecoup?
STUTTGART. "Nee", antwortet Gottlieb Härle, und das zieht er ganz besonders lang. "Nee", er habe noch nie nachgerechnet, ob seine Prozesskosten nicht aufgewogen werden durch die Bekanntheit, die seine Biermarke unterdessen erlangt habe. Gerade eben hatte das Oberlandesgericht den Brauer aus Leutkirch noch ...