Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Kleine Gemeinden dürfen sich keine Gemeinschaftsschule verschaffen, indem sie für die nötige Schülerzahl Kinder aus Nachbargemeinden aufführen.
Aber es gibt ein Schlupfloch.
Der Hoffnung mancher kleinen Gemeinde, sich mithilfe von Schülern aus Nachbargemeinden die Aussichten einer eigenen Gemeinschaftsschule schönzurechnen, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine klare Absage erteilt. Dies geht aus der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils hervor, das die ...