Im August 1818 unterzeichnete Großherzog Carl die erste badische Verfassung. Sie gewährte den Bewohnern gewisse Grundrechte und gestand Männern ein Wahlrecht zu. Im Deutschen Bund galt sie damals als eine der liberalsten Verfassungen.
Die badische Verfassung vom 22. August 1818 bildete die Grundlage für den Aufbau der Demokratie. Baden wurde damit zu einer konstitutionellen Monarchie. Die BZ dokumentiert einige der wichtigsten Paragrafen:
I. Von dem Großherzogthum und der Regierung im Allgemeinen
§ 1 Das Großherzogthum bildet einen Bestandtheil des Deutschen Bundes.
§ 2 Alle ...