Prozess
Anton Schlecker droht wegen vorsätzlichem Bankrotts Haft
Im Prozess gegen Anton Schlecker halten Ankläger einen vorsätzlichen Bankrott für erwiesen / Verteidigung widerspricht energisch.
STUTTGART. Lange Haft haben die Ankläger für den früheren "Drogeriekönig" Anton Schlecker und seine Kinder gefordert. Nach acht Monaten Prozessdauer halten sie es für erwiesen, dass Schlecker des "vorsätzlichen Bankrotts in einem besonders schweren Fall" schuldig sei. Den Kindern werfen sie Beihilfe vor. Die Verteidigung hält die Forderung für "überzogen". Das Urteil soll am nächsten Montag ergehen.
"Rücksichtloses und sittlich anstößiges Gewinnstreben" – auf diese Schlussformel brachte Staatsanwalt Thomas Böttger das Verhalten der Familie Schlecker vor dem Zusammenbruch der Drogeriekette im Januar 2012. Damals ging Deutschlands, zeitweise sogar Europas größter Drogeriefilialist in die Insolvenz, ein halbes Jahr ...