Account/Login

Bundesarbeitsgericht

Auch ein Crowdworker kann Arbeitnehmer sein

Christian Rath
  • Mi, 02. Dezember 2020, 16:06 Uhr
    Wirtschaft

Crowdworker sind nicht zwingend selbstständig, sondern können auch – ohne Arbeitsvertrag – angestellt sein.

Mit Mikro-Aufträgen Geld verdienen  | Foto: Hendrik Schmidt (dpa)
Mit Mikro-Aufträgen Geld verdienen Foto: Hendrik Schmidt (dpa)
Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Pilotprozess entschieden. Erfolg hatte ein Mann aus Wesel, der für die Plattform Roamler arbeitete und gegen seine "Kündigung" klagte (Az: 9 AZR ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel