Bundesarbeitsgericht
Auch ein Crowdworker kann Arbeitnehmer sein
-
Mi, 02. Dezember 2020, 16:06 Uhr
Wirtschaft
Crowdworker sind nicht zwingend selbstständig, sondern können auch – ohne Arbeitsvertrag – angestellt sein.
Bundesarbeitsgericht
Mi, 02. Dezember 2020, 16:06 Uhr
Wirtschaft
Crowdworker sind nicht zwingend selbstständig, sondern können auch – ohne Arbeitsvertrag – angestellt sein.
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar