"Liberalisierung ist notwendig"
BZ-INTERVIEW mit Anwalt Ulrich Hammer über die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts und die Folgen für Wiederverheiratete .
FREIBURG. Die katholische Bischofskonferenz hat gerade die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse leicht liberalisiert. Christian Rath sprach darüber mit dem Hildesheimer Rechtsanwalt Ulrich Hammer, einem Experten für kirchliches Arbeitsrecht.
BZ: Herr Hammer, warum gibt es überhaupt ein spezielles Arbeitsrecht für kirchliche Einrichtungen?Hammer: Religionsgemeinschaften sind im Grundgesetz besonders geschützt. Dieser Schutz gilt auch für die sozialen Einrichtungen der Kirchen, etwa Kindergärten, Krankenhäuser oder Pflegeheime. Zu den Privilegien der kirchlichen Arbeitgeber zählt, dass sie von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber kirchlichen ...