Account/Login

MIT GEWINN LEBEN: Mit und ohne Frist ist erlaubt

  • Sa, 18. Mai 2019
    Wirtschaft

Doppelte Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters.

Stöhrer da Costa  | Foto: privat
Stöhrer da Costa Foto: privat
Grundsätzlich bedarf ein Vermieter zur Kündigung seines Mieters eines Kündigungsgrunds. Ein erheblicher Zahlungsrückstand des Mieters ist ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel