Jobs am Theater können befristet werden, wenn eine überwiegend künstlerische Tätigkeit vereinbart ist. Das Urteil ist auch für Streitigkeiten am Freiburger Theater relevant.
Ein Theater kann die Anstellung einer Maskenbildnerin jährlich beenden, wenn in ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie "überwiegend künstlerisch" tätig ist. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Das Urteil ist auch für Streitigkeiten am Freiburger Theater relevant.
Die heute 39-jährige Klägerin war seit 2004 bei ...