Das Bundesverfassungsgericht urteilt am Dienstag über eine zentrale Frage im Sozialstaat: Darf das Existenzminimum gekürzt werden, falls Empfänger der Grundsicherung nicht alles tun, um ihre Bedürftigkeit zu beenden?
42 Euro im Monat mögen für viele Menschen nicht viel Geld sein. "Für Leute wie mich ist es viel", sagt Sophie K. Das Geld hatte ihr Anfang des Jahres ein südbadisches Jobcenter gestrichen, weil es fand, sie strenge sich nicht genug an, um heraus zu kommen aus der Grundsicherung (Hartz IV), und um ihre finanzielle Abhängigkeit vom Steuerzahler zu beenden.
Frau K. sitzt in der Breisacher Kanzlei von Ulrich Sartorius und erzählt ihre Geschichte. Sartorius ist Fachanwalt für Sozialrecht, er vertritt regelmäßig Hartz-IV-Empfänger in Rechtsstreitigkeiten mit Jobcentern – so wie Frau K. Sie ist Ende 30, alleinstehend, hat einen ...