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Gericht

Wie hoch die finanzielle Entschädigung für die Atomkonzerne wird, ist noch offen

Christian Rath
  • Mi, 07. Dezember 2016
    Wirtschaft

Bundesverfassungsgericht billigt die Atomwende von 2011 grundsätzlich / Aber für nicht verbrauchte Mengen Strom steht den Kraftwerksbetreibern Entschädigung zu.

Gestoppt wird die Nutzung der Kernkraft, aber es kostet einiges an Geld.  | Foto: dpa
Gestoppt wird die Nutzung der Kernkraft, aber es kostet einiges an Geld. Foto: dpa

KARLSRUHE. Der nach Fukushima beschlossene beschleunigte Atomausstieg ist "im Wesentlichen" verfassungskonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Nur "in Randbereichen" hatten die Klagen der Atomkonzerne Erfolg. Ob sie am Ende eine finanzielle Entschädigung erhalten, ist noch völlig offen.

Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde nicht erst im Mai 2011 nach dem Atomunfall im japanischen Fukushima beschlossen, sondern schon 2002. Damals handelte die rot-grüne Bundesregierung mit den Atomkonzernen Reststrom-Mengen für die Akw aus. Die Meiler sollten im Schnitt 32 Jahre laufen dürfen. So wollte Rot-Grün Entschädigungen vermeiden. 2010 verlängerte die schwarz-gelbe Bundesregierung dann die Restlaufzeiten um durchschnittlich 12 Jahre ...

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