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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Jobcenter müssen Strafen für Hartz-IV-Empfänger verringern

Hannes Koch
  • Fr, 15. November 2019, 19:28 Uhr
    Wirtschaft

Wie sollten sich Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verhalten? Die wichtigsten Tipps:

Die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht mehr so hart ausfallen.  | Foto: Jens Büttner
Die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht mehr so hart ausfallen. Foto: Jens Büttner
Hartz IV-Leistungen werden nur noch um höchstens 30 Prozent gekürzt – das hat die Bundesagentur für Arbeit nun angekündigt. "Die Jobcenter sind verpflichtet, zu hohe Kürzungen selbst zu widerrufen", erklärte Juristin Margret Böwe vom Sozialverband VdK. Tun sie das nicht, sollten die betroffenen Empfängerinnen und Empfänger dies schnell ...

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