Im dichten Nebel auf der A5 bei Teningen sind in der Silvesternacht 2009/10 zwei Menschen gestorben. Ein beteiligter Autofahrer steht nun zum zweiten Mal vor Gericht. Warum?
Zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall auf der Autobahn bei Teningen und knapp anderthalb Jahre nach dem Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch das Amtsgericht Emmendingen muss sich Unglücksfahrer in zweiter Instanz vor dem Landgericht in Freiburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ...