Laut einem Urteil aus dem Jahr 1977 dürfen nicht alle Gemeinderäte an nichtöffentlichen Sitzungen des Zweckverbands teilnehmen.
. Dass alle Gemeinderatsmitglieder aus den zehn Gemeinden, die den Zweckverband Hochschwarzwald bilden, auch an den nichtöffentlichen Sitzungen des Verbands teilnehmen, ist nach der Auffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald unzulässig. ...