Account/Login

Daimler: Steuerung schützt den Motor

Dierk Knechtel
  • Do, 09. Mai 2019
    Offenburg

Verhandlung vor dem Landgericht: Kläger will Dieselfahrzeug zurückgeben, weil er darin eine unzulässige Abschaltvorrichtung vermutet .

Um den guten Ruf des Sterns geht es auch vor dem Offenburger Landgericht.   | Foto: Sebastian Gollnow, dpa
Um den guten Ruf des Sterns geht es auch vor dem Offenburger Landgericht. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

OFFENBURG. Am Landgericht Offenburg ist am Mittwoch die Klage eines Autokäufers gegen den Hersteller des Fahrzeugs, die Daimler AG, verhandelt. Der Kläger verlangt die Erstattung des vollen Kaufpreises ohne Anrechnung der bisherigen Fahrleistung. Daimler beantragt die Abweisung der Klage und lehnt einen Vergleich ab.

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Moll fasste zunächst die Einzelheiten der Klage zusammen. 2016 habe der Kläger N. bei einem Offenburger Autohaus einen Daimler-Benz 250 D der Marco Polo Edition gekauft. Es habe sich um ein Fahrzeug der V-Klasse mit einem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel