Ohrfeige aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht fügt mit seinem Urteil dem Europäischen Parlament Schaden zu.
Wer weitere Bestätigung dafür sucht, dass die Karlsruher Verfassungsrichter das Europaparlament für eine entbehrliche Schwatzbude halten, wird im jüngsten Urteil fündig. Mit fünf zu drei Stimmen erklärten die Richter die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig. Begründung: Durch die Sperrklausel werde der Wählerwille verfälscht, da jede zehnte Stimme unter den Tisch falle.
Den Vergleich mit der Bundestagswahl lassen die Richter nicht gelten. Schließlich sei das Europaparlament mit seinen derzeit 162 Parteien schon so zersplittert, dass es auf ...