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"Pflege von Angehörigen honorieren"

  • Do, 28. August 2008
    Deutschland

     

BZ-INTERVIEW mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) über private Pflegeleistungen, die vom Erbe finanziert werden sollen

Wer pflegt, soll später nicht leer ausgehen.   | Foto: dpa/ddp
Wer pflegt, soll später nicht leer ausgehen. Foto: dpa/ddp

BERLIN Die Bundesregierung plant eine Reform des Erbrechts. Wichtigster Punkt: Wer den Verstorbenen länger gepflegt hat, kann nachträglich aus dem Erbe eine Bezahlung verlangen. Christian Rath sprach über diesen Vorschlag, der zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).

BZ: Was haben Sie vor?
Zypries: Künftig soll im Todesfall – wenn das Erbe verteilt wird – die Pflegeleistung von Angehörigen honoriert werden.
BZ: Wie soll das in der Praxis aussehen?
Zypries: Ich will es an einem Beispiel erläutern: Eine alte Frau stirbt, nachdem sie lange pflegebedürftig war. Als gesetzliche Erben hat sie eine Tochter, die die Mutter ...

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